Annahmen anpassen
Inflation und Rendite wirken auf Kapitalbedarf und monatlichen Sparbedarf.
Ihre Versorgung im Rentenalter
Monatlich, netto, im gewählten Szenario
Versorgung gegenüber Wunschnetto
Die gestrichelte Linie zeigt das Wunschnetto
Vergleich nach Renteneintrittsalter
Rente mit 63, 65 und 67 nebeneinander
Rente und Lücke je Renteneintrittsalter
Gesetzliche Rente netto und Versorgungslücke
Absicherung bei Erwerbsminderung
Monatlich, netto, bei voller und halber Erwerbsminderungsrente
Einkommen und BU-Lücke
Die gestrichelte Linie zeigt das aktuelle Netto
Hinterbliebenenrenten
Monatlich, netto, heute und im Rentenfall
Witwen- und Waisenrente
Stand heute und bei Renteneintritt
Monatlicher Fehlbetrag für Ihre Familie
Gegenüber dem heutigen Netto und dem Wunschnetto im Alter
Basisdaten / Referenzwerte
Rechenwerte, mit denen der Rentenrechner arbeitet
| Parameter | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Durchschnittsentgelt | 51.944 €/Jahr | SVBezGrV 2026 (vorl.) |
| Beitragsbemessungsgrenze RV | 8.450 €/Monat | SVBezGrV 2026 |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 €/EP | RWBestV 2026, ab 1.7.2026 |
| Regelaltersgrenze | 67 J. (ab Jg. 1964), davor gestaffelt | § 35, § 235 SGB VI |
| Beitrag RV | 18,6 % | gesetzlich |
| Beitrag KV (inkl. Zusatz) | 17,5 % | gesetzlich |
| Beitrag PV | 3,6 % (kinderlos 4,2 %) | § 55 SGB XI |
| Beitrag AV | 2,6 % | gesetzlich |
| Abschlag / Zuschlag pro Monat | 0,3 % / 0,5 % | § 77 SGB VI |
| Abschlagsfrei mit 45 J. Wartezeit | ab 65 J. (ab Jg. 1964), davor gestaffelt | § 38, § 236b SGB VI |
| EM-Rente: Zurechnungszeit bis | 66 J. 3 Mon. (Beginn 2026), ab 2031 67 J. | § 59, § 253a SGB VI |
| Abschlag EM- und Hinterbliebenenrente | 0,3 % je Monat vor 65, höchstens 10,8 % | § 77 Abs. 2 SGB VI |
| Witwenrente groß / klein | 55 % / 25 % (klein max. 24 Monate) | § 46, § 67 SGB VI |
| Halbwaisenrente | 10 % + 0,0833 EP je Monat (Zuschlag) | § 67, § 78 SGB VI |
| Freibetrag Einkommensanrechnung | 1.122,53 € + 238,11 € je Kind, darüber 40 % | § 97 SGB VI |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 €/Monat | SVBezGrV 2026 |
| Rentenbezugsdauer | bis Alter 90 (mit 63 / 65 / 67: 27 / 25 / 23 J.) | Planungsannahme |
| Zum Vergleich: Lebenserwartung mit 63 / 65 / 67 | Männer 19,5 / 18,0 / 16,5 J., Frauen 22,8 / 21,1 / 19,4 J. | Destatis, Sterbetafel 2023/2025 |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 %, Freigrenze 20.350 € Einkommensteuer | § 3, § 4 SolZG |
| Kirchensteuer | 8 % (BY, BW) / 9 % der Einkommensteuer | Landesrecht, wahlweise |
| Grundfreibetrag ESt | 12.348 € | EStG 2026 |
| Steuertarif | §32a EStG 2026 (progressiv, Einzelveranlagung) | gesetze-im-internet.de |
Wie hoch wird meine gesetzliche Rente – und wie groß die Lücke?
Die gesetzliche Rente ergibt sich aus den gesammelten Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert und einem Zugangsfaktor. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst. Am genauesten wird die Rechnung mit den Werten aus der eigenen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung; ohne sie schätzt der Rechner die Entgeltpunkte aus Einkommen und Beitragsjahren.
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem gewünschten Netto im Ruhestand und der Nettorente – also nach Kranken- und Pflegeversicherung und nach Einkommensteuer. Besteuert wird ein Anteil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und bis 2058 auf 100 Prozent steigt. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, hat 0,3 Prozent Abschlag je Monat. Der Rechner vergleicht deshalb Rentenbeginn mit 63, 65 und 67 und rechnet aus der Lücke den monatlichen Sparbedarf bis zum Rentenbeginn. Dazu zeigt er, was bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bleibt.
Der Rentenrechner ist für das Beratungsgespräch gebaut und für alle frei nutzbar, die ihre Rente selbst durchrechnen wollen. Was die Krankenversicherung im Ruhestand kostet, zeigt der KV-Rechner; Einkommenslücken bei Krankheit und Berufsunfähigkeit schon vor der Rente der Risikorechner. Für Beamte in NRW gibt es den Pensionsrechner.
Rechengrößen: Stand laut Basisdaten des Rechners.
Häufige Fragen zur Rente
Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Die Monatsrente ergibt sich aus den gesammelten Entgeltpunkten, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert und einem Zugangsfaktor. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit mit Durchschnittsverdienst; der Zugangsfaktor sinkt bei vorzeitigem Rentenbeginn.
Wie berechne ich meine Rentenlücke?
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem gewünschten Netto im Ruhestand und der Nettorente. Netto heißt: nach Kranken- und Pflegeversicherung und nach Einkommensteuer. Der Rentenrechner rechnet beides und leitet daraus den monatlichen Sparbedarf ab.
Wie viel kostet die Rente mit 63?
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 Prozent, und zwar dauerhaft. Vorzeitig in Rente gehen kann nur, wer mindestens 35 Jahre Wartezeit hat. Ohne Abschlag vorzeitig geht es nach 45 Jahren Wartezeit oder mit anerkannter Schwerbehinderung und 35 Jahren Wartezeit, für Jahrgänge ab 1964 jeweils frühestens mit 65.
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?
Steuerpflichtig ist ein Anteil der Rente, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und bis 2058 auf 100 Prozent steigt. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Grundfreibetrag und von weiteren Einkünften ab.
Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Mit den Werten daraus rechnet der Rentenrechner am genauesten; ohne sie schätzt er die Entgeltpunkte aus Einkommen und Beitragsjahren.